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Extreme Waldbrandgefahr14.04.2009 04:50
Fast jeder freut sich über dieses sonnige und warme Wetter, vor allem das verlängerte Osterwochenende lockte viele Menschen ins Freie um die Sonnenstrahlen zu genießen. Doch das schon seit über einer Woche anhaltende Frühsommerwetter (siehe Abb. 1) birgt auch seine Gefahren – die Waldbrandgefahr.
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Verbreitet besteht die Waldbrandstufe IV (zweithöchste Stufe, hohe Gefahr), in Teilen Sachsens, Brandenburgs und Sachsen-Anhalts sogar die höchste Warnstufe V (siehe Abb.2). Lediglich direkt an den Küsten sowie im höheren Bergland ist die Waldbrandgefahr nicht ganz so hoch. Noch bis mindestens Donnerstag hält vor allem im Osten und Südosten Deutschlands die Trockenheit an und somit muss vor allem hier mit Bränden gerechnet werden. Klima und Witterung sind dabei von entscheidender Bedeutung. Die Waldbrandgefahr steigt mit:
- zunehmenden und anhaltendem Niederschlagsmangel
- abnehmender Bodenfeuchtigkeit
- abnehmender Luftfeuchtigkeit
- Langanhaltenden hohen Lufttemperaturen
- zunehmender Sonnenscheindauer
- trockenem Wind
Offenes Feuer im Wald ist strengstens verboten und Grillen nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Auch Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet, weil jeder glimmende Gegenstand einen Brand verursachen kann.
Erste Brände gab es am Karfreitag im Raum Innsbruck (siehe Bericht vom 12.04.2009), größere Brände bei den Osterfeuern blieben glücklicherweise aus.
Berechnung der Waldbrandgefahr
Das Modell zur Berechnung der Waldbrandgefahr berücksichtigt die Mittagswerte der Lufttemperatur, der relative Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und 24-stündige Niederschlagssumme sowie - während der Frühjahrsmonate - auf morgendliche Schneehöhenmessungen.
Sehr wichtig für die Bewertung der Brandgefahr sind jedoch nicht allein meteorologische Parameter, sondern es spielt auch der Vegetationsstand eine wesentliche Rolle. Außerdem ist sinnvoll die Waldlandschaften - je nach ihrer Zünd- und Brennfähigkeit - in drei unterschiedliche Klassen zu unterteilen. Die mit dieser Klasseneinteilung verbundenen Gefährdungskorrekturen werden bei der abschließenden Bewertung des Waldbrandrisikos berücksichtigt.
Von: Claudia Voß
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